Brandschutz bei Holztreppen: Holztreppen in F30 B, geht das?
Fachjournal Frammelsberger 10/2015
Treppen dienen häufig als Rettungswege, deshalb gibt es in bestimmten Fällen Brandschutzanforderungen für die Bauteile einer Treppe. Zu beachten ist auch, dass sich die Anforderungen in den Landesbauordnungen der Bundesländer unterscheiden können. Im Zweifel ist die jeweils geltende LBO heranzuziehen.
Die Anforderungen hängen von der jeweiligen Gebäudeklasse ab. Das klassischen Einfamilienhaus fällt in Gebäudeklasse 1 und ein Reihenhaus in Gebäudeklasse 2, sofern diese nicht aus mehr als zwei Wohnungseinheiten bestehen und die Höhe des obersten Aufenthaltsraumes (Oberkante Rohfußboden) nicht höher als 7 m beträgt. Für Gebäudeklasse 1 und 2 gelten keine besonderen brandschutztechnischen Anforderungen, es können also jegliche Holztreppen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen eingebaut werden.
Vorsicht ist allerdings geboten, wenn ein Gebäuden aus mehr als zwei Wohnungseinheiten besteht (und nicht höher als 7 m ist). Dann greifen nämlich die Anforderungen der Gebäudeklasse 3, d. h. die Treppe muss feuerhemmend (Feuerwiderstandsklasse F30 B) gebaut werden. Auch bei anderer Nutzung (Gewerbe) kann diese Anforderung gelten. Doch wie kann ich eine Holztreppe feuerhemmend bauen?
Dabei müssen die Wangen und Stufen bestimmte Mindestabmessungen einhalten. Sinnvoll erscheint eine Konstruktion aus Hartholz mit einer Rohdichte > 600 kg/m3, z. B. Eiche oder kanadischer Ahorn. Denn mit Harthölzern sind geringere Querschnitte zulässig als mit Nadelhölzern. Doch auch hier ist eine Ausnahme zu beachten. Buchenholz zählt eigentlich zu den Harthölzern, besitzt aber eine ähnlich hohe Abbrandgeschwindigkeit wie Fichte und wird deshalb auch brandschutztechnisch wie ein Nadelholz behandelt. Eine Eichentreppe in F30 B benötigt also Wangen mit einer Querschnittsbreite von mind. 68 mm, Stufen mit einer Dicke von mind. 53 mm und eine Einstemmtiefe von mind. 30 mm.
In Gebäuden der Gebäudeklassen 4 und 5 sind nur noch nichtbrennende Baustoffe (Baustoffklasse A) für Treppen zugelassen, weshalb Holz als Baumaterial nicht in Frage kommt. Bieten Sie also eine Treppe an, die in ein Gebäude der Gebäudeklasse 3,4 oder 5 kommt, sollten sie den Auftraggeber darauf hinweisen, dass besondere Anforderungen an diese Treppen gestellt werden.
Wenn Sie weiterführende Fragen zum Thema Brandschutz bei Holztreppen haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung. Wir hoffen, dass Ihnen die Informationen weiterhelfen konnten.