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„Arbeitshilfe Deckenöffnung“ für Planer

Fachjournal Frammelsberger 03/2018

Beim Entwerfen von Grundrissen ist die Größe und Position der Erschließung ein wesentliches Element. Dabei darf die Treppe einerseits nicht zu viel Platz einnehmen, damit die Grundrisse „wirtschaftlich“ bleiben, andererseits muss die Treppe den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Treppen sind aber nicht nur unter dem Gesichtspunkt der Funktionalität zu betrachten, sondern tragen auch zum Erscheinungsbild des Hauses bei. Auch deshalb sollte der Treppe genügend Raum gegeben werden, damit die Treppe ihre Wirkung entfalten kann.

Nicht notwendigerweise muss man zur Berechnung der Deckenöffnung Schrittmaßregel, Bequemlichkeitsregel und Sicherheitsregel für Treppen nach DIN 18065 parat haben. Hilfestellung gibt ihnen unsere Arbeitshilfe zur Bestimmung der Deckenöffnung. Auf zwei übersichtlichen DIN A4 Seiten haben wir für Sie die gängigen Treppengrundrisse mit den dazugehörigen Deckenöffnungen dargestellt. So erhalten sie ein erstes Gefühl für die Größe der notwendigen Deckenöffnung, die sie im Grundriss berücksichtigen müssen.

Arbeitshilfe Deckenöffnung

Zur Berechnung der Treppen sind wir von einer Geschosshöhe (OKFFB bis OKFFB) von 285 cm ausgegangen. Die angegebenen Maße sind Fertigmaße und keine Rohbaumaße. Sie können aus der Arbeitshilfe sowohl einen Mindestwert (wenn es im Grundriss mal eng werden sollte) als auch ein Maß für ein angenehmes Steigungsverhältnis der Treppenöffnung herauslesen. Der Wert für ein angenehmes Steigungsverhältnis ist für den Nutzer natürlich deutlich komfortabler und wenn möglich zu bevorzugen.

Falls die Treppe in ihrem Entwurf nicht in das Schema der Arbeitshilfe passt, oder Sie sich nicht sicher sind, nehmen Sie bitte einfach Kontakt mit uns auf. Gerne helfen wir Ihnen weiter.

Download "Arbeitshilfe Deckenöffnung" (114,8 KiB)

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